Art. 102 Grundgesetz lautet: Die Todesstrafe ist abgeschafft.

Todesstrafe ?

Du willst einen Gefangenen töten?

 

 

 


DU willst 
ohne Notwehr töten ?

 

 

dann willst Du tun, 

was ihm verboten war.

 

 

Todesstrafe abschaffen

Argumente gegen das Töten  


Ein Ohr an die Stammtische genügt, ein Blick in die Internetforen genügt zu der Feststellung, dass die Todesstrafe in den Köpfen vieler Leute noch immer nicht geächtet ist.

Und es ist leider ein schwieriges Thema. Deshalb die nachstehende Argumentationsskizze:

  • Wenn der Staat die Tötung eines Mörder ohne Notwehr anordnet, erschwert sich der Staat die Erklärung dafür, dass die Ermordung eines Menschen ein Unrecht darstellt.  

    Die bestrafende Gesellschaft muss sich durch ihr Handeln vom Handeln des Bestraften unterscheiden, sonst stellt sie sich moralisch mit ihm auf eine Stufe.

    Veranschaulicht:  Wenn jemand einen Menschen vergewaltigt, dann wäre es zwar vielleicht für den Täter "lehrreich", selbst vergewaltigt zu werden, aber selbst dann  würde sich eine rechtsstaatliche Gesellschaft nicht zu einer solchen Tat gegen ihn hinreißen lassen. -  Der Richter muss sich also in seinem Urteil  von  der Handlungsweise des Verurteilten unterscheiden.

  • Kein noch so ausgeklügeltes Rechtssystem kann Fehlurteile verhindern. Das Todesurteil birgt deshalb das Risiko irreparablen Unrechts.

  • Eine zivilisierte Rechtsordnung zeichnet sich nicht durch barbarische Härte, sondern durch Sinnhaftigkeit und Verhältnismäßigkeit aus. Wenn eine Gefahr für die Gesellschaft durch Freiheitsstrafe, Sicherungsverwahrung oder anders abgewendet werden kann, dann darf nicht getötet werden.

  • Die Todesstrafe soll "abschrecken"? Jede Strafe, die als solche empfunden wird, ist "abschreckend", aber nur bei solchen, die nicht ohnehin glauben, "nichts mehr zu verlieren" zu haben. Die Abschreckungswirkung der Todesstrafe ist demzufolge  geringer als die Länge der Freiheitsstrafe, und zwar ausgerechnet bei solchen Tätern, die bereits ein Schwerstverbrechen begangen haben. 

  • Weil kein Ermordeter durch die Ermordung des Mörder wieder lebendig wird, kommt es vorrangig darauf an, Straftaten zu verhindern: Durch Abschreckung mit Strafe und durch Freiheitsentzug, wenn die Abschreckung nicht wirkte.
     
    Es ist aber erwiesen, dass die Abschreckung weniger von der Härte der Strafe abhängt, sondern vor allem von der Wahrscheinlichkeit der Aufklärung. Für effektive Abschreckung braucht es also effektive Strafverfolgung gewährleisten. In vielen Staaten dient die Todesstrafe lediglich der Vertuschung mangelnder Erfolge bei der Kriminalitätsbekämpfung. Und solche ineffizienten Staaten wollen durch besondere Härte dem redlichen Bürger imponieren, aber können Verbrecher nicht beeindrucken.

Es sitzen weltweit Tausende Menschen in Todeszellen. Nicht immer sind es wirklich überführte Mörder, sondern sehr häufig auch politisch Verfolgte, Taschendiebe, Frauen, die des Ehebruchs beschuldigt wurden, ... 

Die Todesstrafe, ob in Afghanistan, in China, im Iran oder in den USA, ob im Mittelalter oder im kommenden Jahr 2000, ist neben dem Krieg die widerlichste und elendste Rechtsanmaßung von Staaten und Gesellschaften.

Was wird die Bundesregierung gegen die Todesstrafe tun?

Markus Rabanus199903
Initiative-Dialog

www.initiative-dialog.de


Europa bezeichnet sich oft als "Christliches Abendland".

Aber Christentum und Todesstrafe sind unvereinbar:

"Du sollst nicht töten!"

Wer sich Christ nennt, soll wenigstens versuchen, wie Christus  zu handeln:

Würde Christus die Todesstrafe aussprechen oder vollstrecken ?
 

Todesstrafe verboten !!!
Art. 102 Grundgesetz lautet: Die Todesstrafe ist abgeschafft.

Linkliste  wikipedia      BLOG
www.Todesstrafe.de
Todesstrafe-Banner
Todesstrafenstaat  copy
http://todesstrafe.blogspot.com 
"Beruf Henker"
30.12.2006 Saddams Hinrichtung
18.05.2015 An den Großmufti Ägyptens 

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20.04.2017 "Rote Linien" - Todesstrafe in den USA, China usw.