Strafmaß 

Die Gefährlichkeit politischer Straftaten
besteht darin, dass sie für sich
Allgemeingültigkeit beanspruchen.

 Deshalb muss bei der Bestrafung die
allgemeine Abschreckungswirkung ins Gewicht fallen 

>> Teil der Generalprävention.

Viele politische Straftäter handeln subjektiv "uneigennützig" und schalten damit ihr Unrechtsbewusstsein als Tathemmnis aus. Deshalb muss bei der Strafzumessung der Vergeltungsgedanke ins Gewicht fallen
>> Teil der Individualprävention.

Aber wiederum gilt:
1. Je härter die Strafen,  desto besser müssen wir sie begründen,
ansonsten setzen wir uns ins Unrecht und die Abschreckungswirkung
schlägt in Ihr Gegenteil um und macht unserer Gesellschaft weitere
Feinde.

2. Das Erfordernis nach Generalprävention darf im Strafurteil die erforderliche Individualprävention nicht überschreiten.

Also kein "Exempel statuieren", mit dem man zeigt, zu welcher Härte man fähig ist, sonder ein "Exempel statuieren", was für im Ergebnis der Suche  die gerechte Strafe ist.

Und der Strafvollzug muss vor allem eines leisten:

Der Täter soll lernen,
die Opfer seiner Tat zu bedauern
und weniger sich selbst.
  
Das ist der wichtigste Teil der Resozialisierung, die oft erstmalige Sozialisierung/Erziehung ist.

Wer unsere Gefängnisse besucht,
weiß, dass dieses Ziel durch Wegschließen
allein nicht erreicht wird.
Auch das zeigen die Rückfallquoten.

Sven 2000/200608

 

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