Wenn von "israelischen Siedlungen" die Rede ist, so dürften damit
    nur Siedlungen gemeint sein, die innerhalb der eigenen Staatsgrenzen
    befindlich sind, während es für Siedlungen außerhalb des eigenen
    Territoriums der Erlaubnis der dortigen Regierung braucht. Daran fehlt es
    den "israelischen Siedlungen" im Palästinensergebiet.
    
    Die "israelische
    Siedlungspolitik" ist völkerrechtlich als
    "Regierungsverbrechen" und "Landraub" einzustufen, denn
    die Landnahme geschieht unter Androhung und Anwendung rechtswidriger, militärischer
    Gewalt.
    Auf diesem Kurs darf Israel nicht unterstützt werden. Darum wären Protest
    und die Einfrierung der militärischen Kooperation folgerichtig.
    
    Von der Einfrierung der militärischen Kooperation verschieden soll aber
    sein, dass die Bundesrepublik Deutschland Israel für das Staatsgebiet in
    den Grenzen von 1967 militärischen Beistand gewährt, denn in der
    Konsequenz aus den israelischen Regierungsverbrechen darf nicht das
    Existenzrecht Israels gefährdet werden.
    
    Militärischer Beistand sollte jedoch nicht mehr mit Waffenlieferungen zur
    "Selbstverteidigung" erfolgen, solange die israelische Regierung
    die Zweckentfremdung der Mittel nicht sichergestellt und die Grenzen der
    "Selbstverteidigung" verkennt und überschreitet.
    Militärischer Beistand würde bedeuten müssen, dass die Bundesrepublik
    jeden Angriff auf das Israel in seinen völkerrechtlich legitimierten
    Grenzen und Auslandsvertretungen mit Verteidigungsmaßnahmen erwidert, 1.
    wenn Israel dazu auffordert und 2. in seiner Existenz akut bedroht ist und
    3. ... siehe weiter unten.
    
    ABER: Der
    Beistandsteil dieses Politik-Vorschlags ist bislang nicht
    grundgesetzkonform, denn das Grundgesetz verbietet aus vielen guten Gründen
    militärische Allianzen und militärisches Auslandseinsätze, wenn sie nicht
    innerhalb eines Systems "kollektiver Verteidigungssystems"
    
    Darum als 3. Voraussetzung: Das Grundgesetz müsste geändert werden. Bloße
    Regierungsentscheidungen sind schon durch Entscheidungen des
    Bundesverfassungsgerichts untersagt, aber auch der Parlamentsvorbehalt genügt
    m.E. dem grundgesetzlichen Verbot nicht. Die 3. Voraussetzung muss sein,
    dass zu bundesdeutschem Beistand ein Mandat der Vereinten Nationen ergeht.
    
    Nebenaspekt: Die israelische Regierung
    verweigerte der von den Palästinensern gewählten Hamas
    die Anerkennung als Verhandlungsgegenüber in dem erforderlichen Dialog
    zwischen Israel und Palästinensern. Begründet wurde die Nichtanerkennung
    damit, dass die Hamas dem israelischen Staat die Anerkennung verweigert.
    Schon diese gegenseitige Nichtanerkennung ist Frevel und ein Haupthindernis
    für den Friedensprozess.
    Grundkurs >> Friedensverhandlungen
    
    Die beschönigend genannte "Siedlungspolitik" ist die eklatanteste
    Nichtanerkennungspolitik seitens der israelischen Regierung, die durch diese
    Politik unglaubwürdig ist, was ihren eigenen Anerkennungsanspruch gegenüber
    den Feinden Israels anbelangt.
    
    -markus rabanus- 
    http://nahost.blogspot.com