Betriebskostenfaktoren im Mietrecht

Im Wohnraummietrecht sind nachstehende Betriebskosten umlagefähig:
Gebäudeversicherungen
Grundsteuer
Hausmüll
Hausreinigung
Hausstrom
Schornsteinfegergebühren
Wasserwerke
Winterdienste
Im Gewerberaummietrecht sind darüber hinaus folgende Betriebskosten umlagefähig: 
Hausverwalterkosten
http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebskostenverordnung  
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