Betriebskostenfaktoren im Mietrecht

Betriebskosten sind ein Unterfall der Bewirtschaftungskosten und betreffen wiederkehrende Kosten, die neben der Grundmiete vom Mieter anteilig nach Gebrauch bzw. Verbrauch gezahlt werden.

Obwohl ebenfalls "wiederkehrend" gehören im frei finanzierten Wohnraummietrecht
Reparaturkosten und Verwaltungskosten nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten, sondern sind Bewirtschaftungskosten, die der Vermieter aus der Grundmiete zu bezahlen hat. 

Im Wohnraummietrecht sind nachstehende Betriebskosten umlagefähig:
Gartenpflege 
Gebäudeversicherungen
Grundsteuer
Hausmüll
Hausreinigung
Hausstrom
Heizungswartung 
Schädlingsbekämpfung 
Schornsteinfegergebühren
Wasserwerke
Winterdienste
Im Gewerberaummietrecht sind darüber hinaus folgende Betriebskosten umlagefähig: 
Hausverwalterkosten
http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebskostenverordnung  
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