Betriebskosten = alle laufenden Kosten, die nicht in der Nettokaltmiete enthalten und als Betriebskosten (häufig, aber ungenau als "Mietnebenkosten") umlagefähig sind, z.B.:  Gartenpflege, Grundsteuer, Grundstücksversicherungen, Hausstrom, Wasserkosten, Hauswartungskosten, Hausmüllkosten, Schornsteinfegergebühren, ...
  Im frei finanzierten Wohnungsbau sind  InstandhaltungskostenHausrücklagen, Verwaltungskosten  NICHT  umlagefähig.
  Hingegen sind im sozialen Wohnungsbau auch die Verwaltungskosten umlagefähig.  
Betriebskostenpauschale  = kann sich erhöhen oder ermäßigen, ohne Rück- oder Nachforderungen zu begründen.  -Update1999/05-
Betriebskostenvorauszahlung  = Anzahlung auf die Betriebskosten und löst nach der mindestens jährlichen Betriebskostenabrechnung häufig Rück- oder Nachforderungen aus. -Update1998/02-

>> Betriebskostenabrechnung

>> Betriebskostenabrechnung im Mietrecht

>> Betriebskostenfaktoren im Mietrecht

>> Verwaltungskostenklausel z.B. im Gewerberaum-Mietrecht

Nebenkosten

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