Betriebskosten = alle laufenden Kosten, die nicht in der Nettokaltmiete enthalten und als Betriebskosten (häufig, aber ungenau als "Nebenkosten") umlagefähig sind, z.B.: Grundsteuer, Grundstücksversicherungen, Hausstrom, Be- und Entwässerung, Hauswartung, Müllabfuhr, Schornsteinfeger ...
  NICHT  umlagefähig sind  Instandhaltungen, Rücklagen, Verwaltungskosten.
  Hingegen sind im sozialen Wohnungsbau auch die Verwaltungskosten umlagefähig.  
Betriebskostenpauschale Betriebskostenpauschale = kann sich erhöhen oder ermäßigen, ohne Rück- oder Nachforderungen zu begründen.  -Update1999/05-
Betriebskostenvorauszahlung Betriebskostenvorauszahlung = Anzahlung auf die Betriebskosten und löst nach der mindestens jährlichen Betriebskostenabrechnung häufig Rück- oder Nachforderungen aus. -Update1998/02-

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>> Betriebskostenabrechnung im Mietrecht

>> Betriebskostenfaktoren im Mietrecht

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