@Tatjana, auch mir sind die Privilegien der fünf Vetomächte ein theoretischer Dorn im Auge des Gleichberechtigungsanspruchs, aber ich mutmaße, dass sie sich das Vetorecht erst dann und bloß schrittweise nehmen lassen, wenn sich die übrigen in der UNO-Charta enthaltenen Vorhaben Fortschritte machten und bewähren, z.B. Generalstabsausschuss (Artikel 47) = sämtlichen Politikern unbekannt, mit denen ich bislang plauderte. Und sie brauchen es auch nicht zu wissen, weil wir sie nach anderen Kriterien in Posten wählen, in denen es jedoch wenigstens einige wissen sollten , aber ob die dann zur UNO entsendet würden, z.B. Jo Leinen, würde ich bezweifeln.

Unsere Außenminister waren jedenfalls sämtlich ohne UNO-Kompetenz. Ursache/Wirkung: Was wer nicht kennt, wenn schon nicht denkt, weiß es dann auch nicht zu fordern. Wie es bspw. jetzt für den Syrienkonflikt zu fordern wäre, damit man sich militärisch weniger in die Quere kommt und konterkariert.

Am qualifiziertesten womöglich Westerwelle, aber ich kann mich nicht entsinnen, dass er jemals die Einsetzung eines UNO-Generalstabs zur Befriedung eines kriegerischen Konflikts gefordert hätte.

Vielleicht wird unsere Regierung wird erst nachdenken, wenn sie noch mehr Probleme mit Trump bekommt, aber genau auf solch' Szenario mag ich nicht hoffen, weil es möglicherweise größere Risiken birgt als verzögerte Reformvorschläge der UNO.

Die UNO funktioniert schlecht, aber jeder Versuch, sie gegen den Willen der Vetomächte umzumodeln, kann nur zum Auseinanderbrechen führen.

"Ist doch gut", werden viele denken, aber ich vermute, dass damit viel mehr Rückschritt wäre in Richtung "Recht des Stärkeren" als mit UNO.

Das Vetorecht ist ein riesiges Thema & gehört hier längst besprochen, aber meine Überlegungen dazu sind so alt, dass ich sie erst abgleichen möchte, ob sie sich wenigstens irgendwem "anlehnen" können, denn die jüngst gekauften Neuauflagen zum Völkerrecht geben rein gar nichts Perspektivisches her, sondern beschreiben allenfalls den Status quo ohne Berücksichtigung, dass die UNO-Charta weitergehend ist als das Erreichte.

Und dann habe ich auch noch zum Vetorecht an sich eine schwer verdauliche Ansicht, denn eigentlich stehen die Vetomächte aus Art.

 

, mit dem sich die 5 privilegierten Weltsicherheitsmächte gegenseitig viele Befriedungsmaßnahmen und UNO-Reformen blockieren, dürfte sich erst dann aufweichen und schlussendlich beseitigen lassen, wenn sich trotzdem die Streitkräftebasis der Vereinten Nationen von "Peasekeepern" zu ernsthaften Friedenserzwingern entwickelt und bewährt. An dieser Stelle rotiert unser Kätzchen zwar um das eigene Schwänzchen, aber hat immerhin könnte auch unsere Regierung es fordern und hätte die UNO-Charta zur Seite, z.B. die starken Artikel 26, 45 - 47. Ein wären längst weiter, denn die 1.Resolution des Weltsicherheitsrates - Februar 1946 ! - sah die Bildung eines Generalstabsausschuss zwecks gemeinsamen Agierens vor.

http://en.wikisource.org/wiki/United_Nations_Security_Council_Resolution_1

Aber Ursache und Wirkung: Was wer nicht kennt und auch nicht denkt, kann es nicht fordern.

Jedenfalls forderte es keiner unserer Außenminister jemals. Stattdessen - und brav wie sie sind - ließen sie die Vetomächte ihre Süppchen kochen. Und bekommen auch keine Schwierigkeiten mit uns, weil auch wir über die gegenseitigen Beschimpfungen hinaus zum Völkerrecht nur wenig wissen, wodurch Kriege, Waffenstillstände und Frieden wie politischer Wetterbericht.

unfertig oder verworfen

einarbeiten >> Uniting for Peace (1950)

>> Weltsicherheitsratsreform

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