Sterbefreiheit?
Ist die Selbsttötung ein Menschenrecht?
Die Selbsttötung wird in
  vielen Religionen als "Todsünde" bezeichnet, denn was Gott gegeben
  habe, das dürfe auch nur durch Gott genommen werden. 
  Auch die christlichen Kirchen ließen sogenannte "Selbstmörder"
  über Jahrhunderte hinweg abseits der gewöhnlichen Friedhöfe bestatten, auf
  dem "Schindacker" bzw. "Schindanger", auf dem auch
  Hingerichtete und Prostituierte quasi noch im Tod "bestraft"werden
  sollten. 
Nach aufgeklärtem
  Moralverständnis wird heute von Sterbefreiheit auszugehen sein. Deshalb wird
  auch der Begriff "Selbstmord" zunehmend
  kritisch gesehen, aber auch der Begriff "Selbsttötung" ist
  zweifelhaft, wenn beispielsweise der Begriff "Freitod"
  zutreffender wäre. 
  
  Der Gesetzgeber hat diese Entwicklung noch immer nicht vollständig
  nachvollzogen, denn der § 216 StGB (Stand 2014) stellt die aktive Sterbehilfe
  ausnahmslos unter Strafe.
Markus Rabanus 20140808
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