Sippenhaft bezeichnet das Recht/Unrecht, auch unschuldige Angehörige aus dem bloßen Grund ihrer Sippenzugehörigkeit für das Handeln schuldiger Sippenmitglieder in die Verantwortung zu nehmen.

Vorteil: Erhöhung der Verantwortlichkeit der Sippenzugehörigen untereinander >> Kollektivhaftung

Nachteil: Sobald Unschuldige aus der Sippenzugehörigkeit heraus haften, ist keine Sippe mehr vor Verfolgung und Auslöschung sicher, denn welche Sippe könnte von sich glauben, dass keines ihrer Mitglieder Verfolgern einen Vorwand lieferte. 

siehe lexikalisch zur >> Sippenhaftung

 

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