"Und wenn es das gemeinsame Recht nicht gibt?"


Dann sucht   friedliche Politik  nach diesem Recht,

bis es nach   allgemeinen Rechtsgrundsätzen  gefunden ist.


Ansonsten rührt  sich nichts,  wie es in jedem zivilen Verein

selbstverständlich ist,  wenn es an Beschlüssen fehlt.


Denn wer stattdessen nach den Waffen greift - wohlwollend

oder nicht, wäre wie ein Polizist,

dessen Schuss ohne Rechtsgrundlage  ein  Verbrechen  ist.

 

KEIN  STAAT  DER  WELT  und auch keine  Allianz

hat ein Recht zur  Selbstjustiz,  sondern nur zur  NOTWEHR

in  seiner  engen   Interpretation   und  müsste sich dafür

verantworten  vor  dem   Internationalen Strafgerichtshof,

ob es zur Notwehr taugte  oder  ein Verbrechen war .


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