"Und wenn es das gemeinsame Recht nicht gibt?"
Dann sucht friedliche Politik nach diesem Recht,bis es nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen gefunden ist.
Ansonsten rührt sich nichts, wie es in jedem zivilen Vereinselbstverständlich ist, wenn es an Beschlüssen fehlt.
Denn wer stattdessen nach den Waffen greift - wohlwollendoder nicht, wäre wie ein Polizist,
dessen Schuss ohne Rechtsgrundlage ein Verbrechen ist.
KEIN STAAT DER WELT und auch keine Allianz
hat ein Recht zur Selbstjustiz, sondern nur zur NOTWEHR
in seiner engen Interpretation und müsste sich dafür
verantworten vor dem Internationalen Strafgerichtshof,
ob es zur Notwehr taugte oder ein Verbrechen war .
"Und wenn der starke Bösewicht nicht will?" KLICK
Selbstjustiz unter Jugendlichen; Völkerrecht Friedensforschung Dialog-Lexikon