Zweckentfremdung von Wohnraum

Als Zweckentfremdung von Wohnraum gilt in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Vermietung zu Nichtwohn-Zwecken bzw. zu gewerblichen Zwecken.

03.05.2012  Tagesspiegel-Artikel, wonach der Berliner Senat in einigen Stadtbezirken die Neueinführung einer Zweckentfremdungsverordnung plane.  
Kommentar: Vermutlich ist da grad ein Senatsmitglied auf Wohnungssuche und findet keine 200-Quadratmeter-Wohnung für 300 EURO.

ABSCHAFFUNG 2002

15.06.2002 Tagesspiegel berichtet, dass "in Berlin ab sofort Wohnungen für Büros, ... und andere gewerbliche Zwecke genutzt werden" dürfen, da nach inzwischen 5. Urteil des Oberverwaltungsgerichts die in Berlin geltende Zweckentfremdungsverordnung in Anbetracht des entspannten Wohnungsmarktes einen unangemessenen Eingriff in das Eigentumsrecht darstelle.

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