Vertragsfreiheit

Vertragsfreiheit bedeutet Freiheit, mit wem jemand Verträge abschließt und was diese enthalten.

Die Vertragsfreiheit ist in vielen Handlungsbereichen durch Gesetze beschränkt. 

Die Vertragsfreiheit ist hinsichtlich der Vertragspartnerwahl beschränkt beispielsweise in der Beförderungspflicht von öffentlichen Verkehrsmitteln gegenüber jedermann, der seinen daraus ergebenden Gegenleistungspflichten gerecht wird. Andere Beispiele ergeben sich aus dem Beamtenrecht, damit nach Qualifikation über die Einstellung entschieden wird und nicht nach persönlichen Vorlieben des Einstellenden.

Die Vertragsfreiheit ist hinsichtlich ihres Inhalts beschränkt beispielsweise im Wohnungsmietrecht, damit etwaige wirtschaftliche Schlechterstellung des Mieters nicht ausgenutzt wird.

 

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