Verkehrswertgutachten

§ 194 BauG Verkehrswert

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Stand: 200907


Verkehrswertgutachen nach dem Vergleichswertverfahren setzen voraus, dass überhaupt genügend Vergleichsobjekte zeitnah gehandelt wurden.


Die Mindestkriterien für den "etwas sichereren" Mietshauskauf lauten:

"Ich würde dort meine Tochter wohnen lassen." >> sichere Umgebung, nette Mieterschaft, gute Verkehrsanbindungen?

"Die Eigenkapitalrendite unterschreitet nicht 5%" >> muss ausgerechnet werden, damit nicht das Geld für Reparaturen fehlt.

"Die Mieterträge sind zumindest nicht rückläufig." >> wie hoch sind die Mieten in der Nachbarschaft? 

"Das Mietausfallrisiko darf nicht höher als 20 % erscheinen." >> muss ausgerechnet werden + gibt es Leerstände in der Nachbarschaft? + wie hoch war die Mieterfluktuation in den letzten Jahren? + wie lange standen die Wohnungen leer? + Wie groß der Mietausfall, wenn das beste Mietverhältnis endet? + Wie erpressbar ist man, wenn der beste Mieter mit Auszug droht, falls die Miete nicht halbiert werde (Supermarkt-Beispiel). 


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