Untervermietung Lebenspartner

Grundsätzlich sollen unsere Mietwohnungen nur von denjenigen bewohnt werden, mit denen der Mietvertrag geschlossen wurde. Aber das Soziale Mietrecht gestattet es, dass Mieter in Fällen berechtigter Interessen Anspruch auf Zustimmung zur Untervermietung haben.

Wir werden sehr häufig "ausgetrickst", indem uns Mitbewohner als "Lebensfährten" oder "Lebensgefährtinnen" ausgegeben werden, die es gar nicht sind, wie uns an Einrichtungen erkennbar. 

Dann kommen Ausflüchte wie: "Er schnarcht so sehr."

Nein, wir finden das nicht so sehr witzig, denn es ist Betrug und unterläuft das Mietrecht. 

Darum bestehen wir auf schriftliche Zusicherungen nachstehenden Inhalts: 

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Absender, Ort, Datum:  

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BETREFF: Untervermietung an Lebenspartner/in 


Sehr geehrte/r Frau/Herr ......................................

hiermit zeige ich Ihnen an, dass mit Datum ........................................ mein Verlobter / meine Verlobte, 

Frau / Herr  ..................................................................................,  geb. ........................................,  Ausweiskopie siehe Anlage

zuvor wohnhaft .............................................  in Postleitzahl / Ort .....................................................................

bei mir einziehen soll.

Wir versichern Ihnen ausdrücklich, dass es keine zu Zwecken bloßer Wohngemeinschaft vorgetäuschte Lebenspartnerschaft ist und ersuchen Sie um schriftliche Zustimmung zwecks Untervermietung in diesem Fall berechtigten Interesses.

Wir sichern desweiteren zu, dass im Falle einer Trennung nicht ohne Ihr Einverständnis zur Wohnungsweitergabe an die zuziehende Person kommt.

Mit freundlichen Grüßen, 


UNTERSCHRIFT Lebenspartner                   UNTERSCHRIFT Lebenspartner       

 


ZUSTIMMUNG Vermieter/in

Ort, Datum, Unterschrift & Stempel 

 

 

 

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