System kollektiver Sicherheit

Ich befürworte das Streben nach einem "System kollektiver Sicherheit" zwar als gut gemeint, weil auf die Gegenseite diplomatisch zugehend, aber halte es nicht für verlässlich, denn das Prinzip "einer für alle und alle für einen", wie in Art. 43 UNO-Charta verpflichtet,  belässt den Staaten das Militär und somit die Möglichkeit zur "Fortsetzung der Politik mit Kriegsmitteln" und den dafür typischerweise rivalisierenden und wettrüstenden Allianzen.

Die rechtswissenschaftlich und auch völkerrechtlich gebotene Alternative ist ein schrittweiser Übergang zum UNO-Gewaltmonopol mit allen dazu erforderlich exklusiven Kriegsmitteln, demgegenüber die Nationalstaaten auf polizeiliche Erfordernisse abzurüsten sind. >> UNO-Gewaltmonopol  

Markus S. Rabanus 2018-07-11

 

Artikel 43 UNO-Charta 

(1) Alle Mitglieder der Vereinten Nationen verpflichten sich, zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit dadurch beizutragen, dass sie nach Maßgabe eines oder mehrerer Sonderabkommen dem Sicherheitsrat auf sein Ersuchen Streitkräfte zur Verfügung stellen, Beistand leisten und Erleichterungen einschließlich des Durchmarschrechts gewähren, soweit dies zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlich ist. ...

 

www.pazifistisches-manifest.de

>> Kollektive Sicherheit

lexikalisch >> http://de.wikipedia.org/wiki/Kollektive_Sicherheit 

>> kollektive Friedenssicherung

>> kollektive Verteidigung

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