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Strompreise
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Die Energiekonzerne behaupten, dass durch den Atomausstieg die Energiepreise steigen werden. Das ist Unsinn, denn in einem monopolisierten Markt steigen die Energiepreise trotz Energiesparung und Energieüberangebot. Preisstabilisierungseffekte kann es nur durch Wettbewerb geben.
Markus Rabanus20120411+++++++++++++ Archiv ++++++++ Pressedienst Nr. 179/05
Berlin, 6. Juli 2005
Energiepreise
Trittin kritisiert Preispolitik der Stromkonzerne
Die Strompreise in Deutschland sind nach Ansicht von Bundesumweltminister Juergen Trittin ungerechtfertigt hoch. „Die hohen Stromrechnungen zeigen deutlich, dass wir dringend mehr Wettbewerb auf dem Energiemarkt brauchen“, so Trittin. Er kritisierte insbesondere, dass die Netznutzungsentgelte, die 30 bis 40 Prozent des Strompreises ausmachen, weit ueber dem Durchschnitt in der Europaeischen Union liegen. Behauptungen einzelner Stromerzeuger, die steigenden Zertifikatpreise im CO2-Emissionshandel seien Grund fuer Preiserhoehungen, wies Trittin zurueck. „Die Unternehmen haben kostenlos Emissionszertifikate in einem Umfang erhalten, der ihren Bedarf weitgehend deckt. Steigende Zertifikatpreise fuehren daher hoechstens zu geringen realen Zusatzkosten bei der Energiewirtschaft. Von den hoeheren Stromrechnungen profitiert also die Stromwirtschaft durch beachtliche Zusatzgewinne.“
Trittin: „Die Bundesregierung hat mit dem Energiewirtschaftsgesetz die Weichen richtig gestellt: Mehr Wettbewerb und mehr Transparenz werden in Zukunft dazu fuehren, die Stromkunden zu entlasten.“
Das in Kuerze in Kraft tretende Energiewirtschaftsgesetz liefere das rechtliche Instrumentarium, um eine wettbewerblich organisierte, umweltschonende und verbraucherfreundliche Versorgung mit Strom und Gas sicherzustellen. Entgelte fuer die Nutzung der Energieversorgungsnetze unterliegen dann der Regulierung. Nach einer zunaechst geltenden allgemeinen Genehmigungspflicht ist die Einfuehrung einer sogenannten Anreizregulierung vorgesehen. Dieses neu zu entwickelnde Instrument soll durch dynamische wirtschaftliche Anreize den Netzbetrieb insgesamt effizienter und damit kostenguenstiger machen.
Trittin bedauerte in diesem Zusammenhang, dass die CDU/CSU im Vermittlungsausschuss fuer dieses kostensenkende Instrument zusaetzliche buerokratische Huerden durchgesetzt habe.
Zur Garantie von Wettbewerb sieht das Gesetz zudem eine weitgehende Entflechtung (unbundling) von Stromerzeugung, Netzbetrieb und Vertrieb sowie ausreichende Veroeffentlichungs- und Berichtspflichten vor. „Dies erzeugt Transparenz, so dass die Stromkonzerne die hohen Erzeugerpreise jedenfalls nicht mehr in den Netzkosten verstecken koennen“, so der Minister.