| § 185 StGB Beleidigung |
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Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wurde, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. der aktuelle, vollständige Wortlaut findet sich |
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Wem die Beleidigung kein
Ansporn ist, also nicht auch irgendwo WILLKOMMEN, der vertut im
Selbstmitleid die Chance zum Nachweis, dass es besser geht. msr200702 |
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Was ist Ehre ? Ehrverletzung? Und was soll Entjungferung heißen? |
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