Die Schweizer stimmten gegen eine Verschlechterung der Asyl-Gesetzes, aber es war knapp.
Wir dokumentieren nachstehend unsere Kampagne, die wir mit allen Werbebannern unterstützten. 

Am  24. November  2002
SCHWEIZ  gegen  MENSCHENRECHTE ?

95 % der Flüchtlinge droht Abschiebung

In der Schweiz findet auf Initiative der SVP (Schweizerische Volkspartei) ein Referendum zur Abschiebung von Flüchtlingen statt:  Wer über ein sicheres Drittland einreise, soll dorthin abgeschoben werden können.  Von den jährlich 17.000 bis 20.000 Asylantragstellern würden etwa 95 Prozent "ausgeschafft".

Inzwischen hat das Hochkommissariat für Flüchtlinge der Vereinten Nationen (UNHCR) das bevorstehende Referendum scharf kritisiert. Der UN-Hochkommissar und ehemalige holländische Premierminister  Ruud Lubbers sagte dazu:  "Wenn die Schweizer dieser Initiative zustimmen, dann wird das Land seine Tore für Menschen, die vor Verfolgung oder Massakern fliehen, mehr oder weniger geschlossen haben.  .... Die Anhörung von Asylbewerbern einfach wegen der Route, die sie gewählt haben, abzuweisen, ist inakzeptabel."

Die SVP ihrerseits forderte den Schweizerischen Bundesrat auf, gegen Ruud Lubbers zu protestieren, da er sich mit seiner Kritik in die Souveränität der Schweiz einmische.

 

Kritik  und  "Einmischung"
     

Die SVP irrt und täuscht gleich mehrfach: 

1. Die "sicheren Drittländer" können nicht durch schweizerisches Recht verpflichtet werden, aus der Schweiz kommende Flüchtlinge anzunehmen, wenn es dazu keine gegenseitigen Verträge gibt. Dann müsste die Schweiz ihre Grenz-Praxis dahin abändern, dass sie sich generell stärker abschottet und visapflichtig wird. Der wirtschaftliche Schaden für eines der beliebtesten Tourismusländer wäre enorm.

2. Die Gesetzesinitiative gegen die Menschlichkeit im Umgang mit Flüchtlingen schadet dem Image und damit den nationalen Interessen der Schweiz.  Es ist albern widersinnig, wenn die SVP sich zugleich als Verteidigerin nationaler Souveränität aufspielt, zumal sich die internationale Kritik vor dem Referendum nicht "gegen die Schweiz" richtet, sondern gegen die Unterstützer der SVP-Initiative. 

3. Erst wenn die Schweizer tatsächlich das Recht auf Asyl faktisch abschaffen würden, dann würde sich die internationale Kritik "gegen die Schweiz" richten.   Und es sei der SVP in das Stammhirn ihres Demokratieverständnisses geschrieben:
a)  Im Unterschied zu anderen Arten der Einmischung ist KRITIK ist auch dann statthaft, wenn sie sich an Grenzposten vorbei wagt,
b) KRITIK muss sehr wohl auch an Volksentscheiden geübt werden, wenn versucht wird, der Beseitigung fundamentaler Menschenrechte den Anschein demokratischer  Legitimation zu verschaffen, denn die DEMOKRATIE ist den Menschenrechten unabdingbar verpflichtet.
  

Schlussfolgerung

  
Das Recht auf Asyl ist ein fundamentales Menschenrecht.  Kein zivilisierter Staat sollte sich erlauben, dieses Recht zu untergraben.  Die Schweiz ist wie jede andere Industrienation auf die Globalität ihrer Wirtschaft angewiesen. Also sollte  sich die Schweiz auch nicht der Mittragung globaler Lasten verweigern. 

Sollten die Schweizer am 24.November 2002 das Asylrecht einschränken und das berechtigte Interesse aller Staaten auf gleiche Lastentragung ignorieren, dann sollte der Warenverkehr mit diesem Land mit Strafzöllen belegt werden.

Sollte die Schweiz der Auffassung sein, dass es gegenwärtig an einer gerechten Lastentragung fehlt, so soll sie mit ihrer Autorität in diese Richtung  wirken, aber auf keinen Fall darf europäische Politik zulasten von Flüchtlingen gehen.

Markus Rabanus

Der Autor ist ein "Fast-DAVOSER", jedenfalls so oft, so gern in diesem Land,
das sich nun hoffentlich nicht aus seiner globalen Mitverantwortung  für
die Flüchtlinge stiehlt.

ERGEBNIS: 
Mit knapper Stimmenmehrheit konnte die Verschlechterung des Asylrechts verhindert werden.   www.asylinitiative.ch

allgemein zum Thema >> Asyl

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DIALOG-LEXIKON