Polizeigewalt 

Niemand sollte bezweifeln, dass die Polizei Pflicht und Recht zur Gewaltanwendung in Durchsetzung des Rechts hat, aber eben "in Durchsetzung des Rechts".

Bedingungen (und Grenzen) ergeben sich u.a. aus Legalitätsprinzip, Opportunitätsprinzip, Verhältnismäßigkeit 

Die Polizeigewalt ist staatliches Privileg bzw. Ausdruck des staatlichen Gewaltmonopols und bedarf deshalb besonderer Exaktheit in seiner Ausübung. Dennoch sind polizeiliche Übergriffe keine Seltenheit. Die Gründe dafür sind vielfältig:

a) unzureichende Ausbildung; davon würde ich ausgehen, wenn Polizisten sich
obrigkeitsstaatlich verhalten, also nicht als Partner und Beauftragter des Bürgers, sondern die Uniform und Vollmachten als 

b) unzureichendes Personal und Überlastung; diese häufige Kritik von Polizei-Funktionären und Gewerkschaften halte ich für eher schwach, denn die Krankzeiten sind nirgends höher als im öffentlichen Dienst, insbesondere im Polizeidienst, nochmals gesteigert im Strafvollzugsdienst.  Das kann nicht allein an umherfliegenden Steinen liegen, sondern weist auf Defizite in Disziplin und Selbstverständnis vieler Beamter hin.

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Beispiel >> Polizeigewalt 20090912 Berlin

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