Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer (KapErtSt, KESt, KapESt oder auch KapSt) ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Als Quellensteuer wird die Kapitalertragsteuer – wenn sie nicht als Abgeltungsteuer ausgestaltet ist – bei der Einkommensteuerveranlagung wie eine Einkommensteuervorauszahlung behandelt.

Quelle und mehr >> http://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalertragsteuer 

KRITIK an der Kapitalertragsteuerbemessung 

siehe >> Abgeltungsteuer

 

Steuerpolitik    Steuern    Dialog-Lexikon