Humanitäres Völkerrecht

"Das humanitäre Völkerrecht umfasst die Regeln des Kriegsvölkerrechts, die im Fall eines Krieges oder eines anderen internationalen bewaffneten Konflikts den weitestmöglichen Schutz von Menschen, Gebäuden und Infrastruktur sowie der natürlichen Umwelt vor den Auswirkungen der Kampfhandlungen zum Ziel haben.

Das humanitäre Völkerrecht betrifft damit das als ius in bello ‚Recht im Kriege‘ bezeichnete Kriegsführungsrecht, wohingegen unter der Bezeichnung ius ad bellum ‚Recht zum Kriege‘ Regelungen hinsichtlich der Rechtswidrigkeit oder Rechtmäßigkeit internationaler bewaffneter Konflikte verstanden werden. Mit nichtinternationalen bewaffneten Konflikten befasst sich das humanitäre Völkerrecht in seiner gegenwärtigen Form nur sehr eingeschränkt. Darüber hinaus sind nur einige wenige Regelungen des humanitären Völkerrechts, wie beispielsweise die Bestimmungen zur Verwendung von Schutzzeichen, bereits in Friedenszeiten von Bedeutung."

Quelle und mehr (2022-06) >> wikipedia.org/wiki/Humanitäres_Völkerrecht   

>> Schutzverantwortung im Völkerrecht 

>> Haager Landkriegsordnung

 

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