Handwerksordnung

PRESSEMITTEILUNG

NR. 257 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Datum: 2. Mai 2003

Grüne fordern weitergehende Liberalisierung der Handwerksordnung

Zur Reform der Handwerksordnung erklären anlässlich des Auslaufens der Frist zur Stellungnahme zum Referentenentwurf für Verbände am 2. Mai Thea Dückert, Vorstandsmitglied und Werner Schulz, wirtschaftspolitischer Sprecher:

Der Referentenentwurf ist ein mutiger Schritt nach vorn. Die Möglichkeiten für Menschen, sich auch ohne Meisterbrief im Handwerk selbstständig zu machen, werden deutlich ausgeweitet. Das wird zu mehr Selbstständigkeit, mehr Existenzgründungen und zur Überführung von Schwarzarbeit in legale Beschäftigung führen.

Der Ansatz, nur noch besonders gefahrenträchtige Tätigkeiten unter den Vorbehalt des Meisterbriefs zu stellen, ist richtig. Nicht gefahrengeneigte Betriebe können künftig mit Gesellenbrief gegründet werden. Der Meisterbrief bleibt als Qualitätssiegel erhalten. Verbraucherinnen und Verbraucher können dann entscheiden, ob sie bei einem Meister- oder einem Gesellenbetrieb kaufen möchten.

Allerdings sind wir der Meinung, dass die Bewertung der Gefahrenträchtigkeit der einzelnen Gewerke noch einmal überprüft werden muss. Fraglich etwa ist, warum Straßenbauer, Tischler , Bäcker, Konditoren und Fleischer als besonders gefahrenträchtige Gewerke definiert werden.

Unser Ziel ist es, mindestens Zweidrittel des Volumens handwerklicher Tätigkeit aus dem Vorbehaltsbereich des Meisterbriefs herauszunehmen, also etwa Zweidrittel der Betriebe. Nach dem Referentenentwurf des Ministeriums würden zwar Zweidrittel der Berufe aber nur Eindrittel des Volumens handwerklicher Tätigkeiten vom Meisterzwang befreit werden.

Außerdem sind wir der Meinung, dass die Frist nach der bei den meisterpflichtigen Berufen ein Geselle ohne Meisterbrief selbständig tätig werden darf, von 10 auf 6 Jahre verkürzt werden sollte. Besonders für Frauen ist das wegen der Familienphasen wichtig. Auch halten wir die Anforderung 5 der 10 Jahre in einer leitenden Tätigkeit innegehabt zu haben, für unnötig. Auch ohne leitende Tätigkeit wird als Geselle die notwendige Erfahrung gesammelt, um in gefahrengeneigten Gewerken selbstständig tätig zu werden.

Wir wollen besonders Arbeitslosen mit praktischen Fähigkeiten ermöglichen, sich in einer Ich-AG selbstständig zu machen. Deshalb werden einfache Tätigkeiten, die in drei Monaten zu erlernen sind, von der Pflicht, Qualifikationen nachzuweisen, um sich selbstständig zu machen, befreit. Gerade Reparatur- und Renovierungsarbeiten in Haushalten können damit aus der Schwarzarbeit in zusätzliche Beschäftigung geführt werden.

Die Reform der Handwerksordnung wird für mehr Wettbewerb im Handwerk und für faire Zugangschancen sorgen. Das bringt Wachstumsimpulse und Arbeitsplätze. Bei dieser tiefgreifenden Reform können alle, die stets betonen, wie wichtig ihnen der Bürokratieabbau ist, zeigen, wie ernst es ihnen damit ist.

Sven-Note zu dieser Presseerklärung lautet: "GUT" 

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