Gutachter

Als Gutachter werden Personen bezeichnet, die über eine besondere Sachkunde auf einem bestimmten Fachgebiet verfügen. Gutachter kann also jeder sein, der mit überdurchschnittlichem Fachwissen eine Stellungnahme (Gutachten) aus einem Fachgebiet abgibt. "Gutachter" ist eine berufliche Funktion, keine Berufsbezeichnung. Er kann zu den freien Berufen gezählt werden, wobei die meisten Gutachter hauptberuflich in dem Fachgebiet arbeiten, in denen sie Gutachten erstellen.

Sie werden beauftragt bei Rechtsstreitigkeiten (Gerichtsgutachter) oder bei Meinungsverschiedenheiten im Privatbereich. Als "Gutachter für Grundstücksbewertung" wird u. a. ein Mitglied des Gutachterausschusses i. S. d. § 192 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichnet.

VORSICHT !!!! >> Gutachter darf sich in Deutschland grundsätzlich jeder nennen; die Bezeichnung Sachverständiger ist dagegen eine "geschützte Berufsbezeichnung".

Quelle und mehr >> http://de.wikipedia.org/wiki/Gutachter

 

Unsere Firma berät mit der Erfahrung eines Ausbildungsbetriebs für Kaufleute der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft hauptsächlich in Immobilienangelegenheiten, daher häufig zu weiteren Gegenständen unserer Fachkompetenz in Fragen der Vermögens- und Unternehmensberatung, der Moderation personengesellschaftlicher Interessenregelung. 
Auf dem Hintergrund jahrzehntelanger Geschäfts- und Beratungserfahrung nehmen wir immer wieder auch und sogar gern zu Anfragen Stellung, die uns einfach interessante Abwechslung zu Routinefällen darstellen. Darauf weisen wir die Auftraggeber hin, wenn sie nicht schon aus solchen Gründen von uns Beratung einholen, um ihr Anliegen aus allgemeinerer Perspektive oder aus Perspektive anderer Branchen betrachtet zu sehen.

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