Befehle & Verweigerung

Der Mensch ist mit eigenen Willen.

Wer sich diesen bewahrt,

für den  gibt es nur  Vereinbarung,

Bitte  und  Rat,   allenfalls  Appell.

Unterwerfe  Dich  also  NICHT.

Folgerichtig bestimmt  § 22 Wehrstrafgesetzbuch,
dass ein gegen die
Menschenwürde verstoßender Befehl
nicht befolgt werden muss.

TROTZDEM  genügt das nicht,  denn wer "befehlen" will,
verletzt das höchste Freiheitsrecht:
 
das unveräußerliche Selbstbestimmungsrecht des Menschen.

>> Weihnachtsfrieden im Kriegsjahr 1914 <<


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Kriegsdienstverweigerung

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  sven0103