HINWEISE für die Balkonnutzung

1. Die Balkone und deren Entwässerung müssen sauber gehalten werden. 

2. Es dürfen sich auf dem Balkon keine Dinge befinden, die auf oder in die
    Entwässerung gelangen können; kein Papier, keine Blumentopferde, ...
    Blumentöpfe müssen unwetterfest gegen Abstürze nach außen und innen
    gesichert werden.

3. Bei Balkonen mit Beton-, Holz- und verfliesten Böden sind Bodenbeläge
    (z.B. Kunstrasen) unzulässig, weil dadurch die Trocknungsprozesse 
    verzögert werden und die Tragwerke rosten.

Hintergrund dieses Nutzungshinweises sind die Höhe von Sanierungskosten und Schadensereignisse. Der letzte Schaden kostete ca. 140.000 Euro, weil bei einem nächtlichen Unwetter die Entwässerung eines Balkons beeinträchtigt war, das aufgestaute Regenwasser durch die Balkontür eindrang und in vier darunter gelegenen Wohnungen großflächig Schäden verursachte.

Zwei Etagendecken mussten erneuert werden, weitere Etagendecken konnten zwar erhalten bleiben, mussten aber wochenlang aufwendig getrocknet werden, um Schimmelbildung und Hausschwamm zu verhindern.

Stuckdecken waren zerstört, Türen aufgequollen, Mobiliar und Unterhaltungstechnik geschädigt. Die Sanierungsarbeiten zogen sich über Monate hin. Die Wohnungen waren unbewohnbar. Und Kunstvermögen eines Mieters ging unwiederbringlich verloren 

Versicherungsrechtliches

Die Gebäudeversicherung reguliert lediglich die Gebäude-Instandsetzung, während die Mieter auf ihren Schäden sitzen blieben, wenn sie keine Hausratsversicherung haben und der Schadensverursacher keine Haftpflichtversicherung und für den Schadensersatz ausreichenden Geldmittel hat.
So kann es durch Nichtbeachtung einfacher Nutzungshinweise zu Schäden kommen, in deren Folge sich die zuvor intakte Hausgemeinschaft zerstreiten und sich insbesondere der Schadensverursacher wirtschaftlich ruinieren kann.

4. Bei Balkonen mit Blumenkastenvorrichtung sollen dann auch tatsächlich Balkonblumen angepflanzt und gepflegt werden, aus Umweltschutzgründen und aus Gründen der Wohnkultur, denn wer Wert auf schönes Wohnen legt - und andere Bewohner möchten wir nicht, soll dann auch einen Beitrag dazu leisten.

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