BAföG 2002: 72 000 mehr Geförderte in Deutschland

Pressemitteilung vom 15. Juli 2003
Wiesbaden – Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes erhielten im Jahr 2002 in Deutschland rund 723 000 Personen (271 000 Schüler und Schülerinnen sowie 452 000 Studierende) Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Dies waren rund 72 000 oder 11% mehr als im Vorjahr. Die Zahl der geförderten Studierenden stieg um rund 45 000 (+ 11%), die der geförderten Schüler und Schülerinnen um mehr als 27 000 (+ 11%).

Die Förderung erstreckte sich zum Teil nicht über ein volles Jahr. Im Durchschnitt wurden 467 000 Personen (163 000 Schüler und Schülerinnen, 304 000 Studierende) je Monat gefördert (+ 14% gegenüber 2001).

Etwa 47% der BAföG-Empfänger kamen in den Genuss einer Vollförderung. 2001 betrug dieser Anteil ca. 44%. Eine Vollförderung wird geleistet, wenn Geförderte den maximalen Förderungsbetrag erhalten. Dieser ist abhängig von der Ausbildungsstätte (z.B. Gymnasium oder Hochschule) und der Unterbringung (bei den Eltern oder auswärts wohnend). Rund 53% aller Personen erhielten eine Teilförderung (2001: 56%). Eine Teilförderung wird geleistet, wenn das Einkommen und Vermögen der Geförderten bzw. der Eltern bestimmte Grenzen übersteigen und somit zu einer Kürzung des Förderungsbetrages führen.

Die Ausgaben des Bundes und der Länder nach dem BAföG betrugen im Jahre 2002 1 942 Mill. Euro, 288 Mill. Euro mehr als im Vorjahr (+ 17%). Für die Schülerförderung wurden 592 Mill. Euro (+ 99 Mill. Euro) und für die Studierendenförderung 1 350 Mill. Euro (+ 189 Mill. Euro) bereitgestellt. Im Durchschnitt erhielt ein geförderter Schüler 302 Euro und ein geförderter Studierender 371 Euro monatlich. Dies bedeutet für Schüler und Schülerinnen gegenüber 2001 eine Steigerung des durchschnittlichen Förderungsbetrages je Person und Monat um 14 Euro, für Studierende um 6 Euro.

Der Anstieg der Gefördertenzahlen und des finanziellen Aufwandes ist im Wesentlichen Folge des Ausbildungsförderungsreformgesetzes (AföRG) vom 01. April 2001, das höhere Freibeträge und Bedarfssätze vorsieht. 2002 war das Gesetz erstmals ein volles Berichtsjahr wirksam (im Gegensatz zum Vorjahr, als es nur die letzten 9 Monate galt).

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