ArtGrundgesetz

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Art. 1  Schutz der Menschenwürde

(1) Die Würde des Menschen (also auch der Ausländer - ohne Ausnahme) ist unantastbar (niemand darf würdelos oder gar mit Gewalt behandelt werden).  Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt (der Staat hat die Sicherheit der Asylanten zu gewährleisten).
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gesellschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt (endlich).
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt (Polizei und Behörden) und die Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Schöner kann ein Verfassungsartikel nicht sein !

DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST UNANTASTBAR
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Wir erleben es in Prozessen immer wieder, dass rechtsextremistische Straftäter staunen, gegen welche Gesetze sie verstoßen haben.    Klick

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