Arbeitslosengeld II

Das Arbeitslosengeld II (kurz: Alg II; sachlich falsch meist „Hartz IV“ genannt) ist in Deutschland die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II. Es wurde zum 1. Januar 2005 durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt eingeführt. Es fasst – wie im zugrunde liegenden Hartz-Konzept (2002) vorgesehen – die frühere Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe (für Erwerbsfähige) auf dem Leistungsniveau des soziokulturellen Existenzminimums zusammen. Für den Bezug ist (trotz der Bezeichnung) Arbeitslosigkeit keine Voraussetzung; es kann auch ergänzend zu anderem Einkommen oder dem Arbeitslosengeld I bezogen werden. Kinder, die in einer sog. Bedarfsgemeinschaft mit Alg-II-Beziehern leben, bekommen Sozialgeld, welches sich vielfach nach denselben Regeln richtet.

Quelle und mehr >> http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II

>> "Hartz IV"

>> Soziale Grundversorgung

 

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