Arbeitplatzsicherung

Die Arbeitplatzsicherung steht ganz oben auf der Aufgabenliste von DGB und Arbeitnehmervertretungen in den Betrieben. Dennoch können sie gegen den Arbeitsplatzabbau und gegen Betriebsumstrukturierungen und Betriebsverlagerung in Billiglohnländer nur wenig unmittelbar tun, weil es sowohl an Gesetzen in Deutschland und internationalen Abkommen fehlt, die Arbeitnehmerrechte gegen Arbeitsplatzvernichtung sichern. 

Der heutige Kündigungsschutz ist der Globalisierung einfach nicht mehr zeitgemäß.

Innenpolitisch steht der Gesetzgeber in der Pflicht, Betriebsumstrukturierungen zu verbieten, mit denen Konzerne soziale Errungenschaften vernichtet, indem sie Arbeit in andere Konzerntöchter verlagern, wie es z.B. massenhaft bei der Volkswagen AG geschah.

Es wurde kein "Politikum" daraus, weil sich die VW-Mitarbeiter vergleichsweise spitzenmäßige Arbeitszeitregelungen und Arbeitsbedingungen errungen hatten, für deren Erhalt sie dann kaum Solidarität bekamen, als VW damit begann, die Produktion in VW-Billiglohn-Töchter umzuverteilen.

Einzig in die Kritik kam, dass der VW-Konzern mit widerlichen Mitteln die Arbeitnehmervertretungen korrumpiert hatte.

msr20080503       >> FORUM

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