Aktienlexikon
Eine Aktie ist nach dem deutschen Aktiengesetz (AktG):

Aktien sind von Aktienoptionen zu unterscheiden − dem Recht, den Kauf oder Verkauf einer Aktie durch einseitige Erklärung ausüben zu dürfen.
In Deutschland werden die Gesellschaften, die ihr Grundkapital in Aktien zerlegen und diesen Anteil verbriefen, als Aktiengesellschaft (AG) oder Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) bezeichnet. Stand Mai 2009 sind an der Börse Frankfurt rund 10.500 deutsche und ausländische Aktiengesellschaften notiert.
Quelle und mehr >> http://de.wikipedia.org/wiki/Aktie  2009

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