Abrüstung ist die Reduzierung der Rüstungspotentiale durch Ausmusterung, Demontage, Verschrottung, Recycling für zivile Güter.
Abrüstung ist keine Abrüstung, wenn veraltete Waffensysteme ausgemustert und durch neue Rüstung ersetzt werden = Umrüstung, Rüstungsmodernisierung.
Inwieweit es gerechtfertigt ist, von Abrüstung zu sprechen, lässt sich insbesondere an der Entwicklung von Rüstungsausgaben messen.
Von Abrüstung kann allerdings auch dann die Rede sein, wenn einzelne Waffenarten aus Gründen ihrer besonderen Gefährlichkeit oder Widerwärtigkeit aus den Rüstungsprogrammen verbannt werden, wie es beispielsweise für Chemiewaffen und biologische Waffen durch Abrüstungsverträge beschlossen wurde.
>> Abrüstungsvertrag Abrüstungsverträge Rüstungskontrolle Abrüstungsverhandlungen
>> Rüstungsindustrie Rüstungswahnsinn
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| >> Atomwaffensperrvertrag wichtigste Abrüstungsverpflichtung steht in Art.6 |
| >> INF-Vertrag 1987 Kurz- und Mittelstreckenraketen |
| >> Palme-Kommission (1980-1982) weitreichende Abrüstungsvorschläge |
| >> MBFR (1973 - 1989) Abrüstungsverhandlungen Mitteleuropa |
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| >> 94 StGB Staatsgeheimnis "Tatsachen, die ... unter Geheimhaltung gegenüber den Vertragspartnern der Bundesrepublik Deutschland gegen zwischenstaatlich vereinbarte Rüstungsbeschränkungen verstoßen, sind keine Staatsgeheimnisse." |